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für Ärzte und Patienten des Tessinums

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Weiterbildungsermächtigung des Therapiezentrums für Geriatrie und Schlaganfall

Geriatrie

18 Monate

Basisweiterbildung im Fachgebiet Innere und Allgemeinmedizin

6 Monate

Neurologie

12 Monate

Die Beantragung einer Rehabilitationsleistung für einen Patienten erfolgt:

Aus dem Krankenhaus:

  • als Anschlussrehabilitation Abschluss der akutstationären Behandlung
  • der Antrag wird vom Arzt gestellt und ist über den Sozialdienst oder direkt bei der Krankenkasse erhältlich
  • nach Bewilligung durch die Krankenkasse erfolgt die Terminabsprache mit der Reha-Klinik
  • evtl. Patientenwünsche (z. B. wohnortnah) unbedingt auf dem Antrag vermerken
  • sowohl Direktverlegung als auch Zwischenaufenthalt in der Häuslichkeit für bis zu 14 Tagen möglich (nach Rücksprache mit Krankenkasse auch länger z. B. bei fehlender Belastungsstabilität)

Aus dem ambulanten Bereich (SGB V §23):

  • jederzeit bei Akuterkrankung oder chronischer Erkrankung mit Verschlechterung möglich
  • erfolgt durch niedergelassene Ärzte
  • Antrag an die Krankenkasse des Patienten stellen (Formular 61)
  • nach Bewilligung durch die Krankenkasse erfolgt die Terminabsprache mit der Reha-Klinik
  • evtl. Patientenwünsche (z. B. wohnortnah) unbedingt auf dem Antrag vermerken
  • auch vor Ablauf von 4 Jahren nach einer Reha möglich (SGB V § 40)

Wer bekommt eine geriatrische Behandlung?

Diese Form der Rehabilitation ist in anderen Bundesländern bereits sehr etabliert, so nimmt der Anteil von Rehabilitationspatienten aus dem ambulanten Bereich in vielen Kliniken bis zu 30% ein. In MV wird aktuell von dieser Möglichkeit sehr wenig Gebrauch gemacht, obwohl von den zuständigen Kostenträgern Unterstützung zugesichert wird.Für alle Rehabilitationspatienten gilt, dass immer dann eine Rehabilitation berechtigt ist, wenn es darum geht, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (SGB V §11). Das heißt, auch Patienten mit bereits bestehender Pflegestufe und selbst im Pflegeheim lebende Patienten können dann von einer Rehabilitation profitieren, wenn durch die akute oder auch chronische Erkrankung eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit droht.

Individuell, fachkundig, flexibel – und vor allem menschlich

Prinzipiell können Begleitpersonen in begrenzter Anzahl als Aufbettung im Einzelzimmer aufgenommen werden. Die Kosten richten sich danach, inwieweit die Begleitperson eigene pflegerische Betreuung benötigt. Die Anmeldung erfolgt über die Patientenaufnahme.

Weiterführende Informationen:

Prinzipiell können Begleitpersonen in begrenzter Anzahl als Aufbettung im Einzelzimmer aufgenommen werden. Die Kosten richten sich danach, inwieweit die Begleitperson eigene pflegerische Betreuung benötigt. Die Anmeldung erfolgt über die Patientenaufnahme.

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